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Schlüssel ohne Sicherungskarte nachmachen lassen

Was technisch möglich ist – und was Sie als Mieter oder Eigentümer vorher wissen sollten.

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Die kurze Antwort

Ja, wir können die meisten Schlüssel auch ohne Sicherungskarte nachfertigen, weil wir die Rohlinge selbst per CNC fräsen statt Original-Herstellerrohlinge zu verwenden. Ob Sie das aber auch tun dürfen, hängt vom Schlüssel ab: Bei einem einfachen Wohnungsschlüssel ohne Schließanlage ist das meist unproblematisch. Gehört Ihr Schlüssel zu einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus, sollten Sie als Mieter vorher mit dem Vermieter sprechen.

Was rechtlich gilt

  • Einfache Schlüssel (eigener Wohnungsschlüssel ohne Anlage, Briefkastenschlüssel, Kellerschlüssel) dürfen Mieter üblicherweise auf eigene Kosten nachmachen lassen – sollten den Vermieter darüber aber informieren.
  • Schlüssel für Schließanlagen (ein Schlüssel öffnet mehrere Türen im Haus, z. B. Haustür + Wohnungstür + Keller mit einem Schlüssel) dürfen Mieter nicht ohne Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung nachmachen lassen – unabhängig davon, ob eine Sicherungskarte technisch geprüft wird oder nicht.
  • Eigentümer dürfen ihre eigenen Schlüssel grundsätzlich jederzeit nachmachen lassen.
  • Beim Auszug müssen alle nachgemachten Schlüssel an den Vermieter zurückgegeben werden – das gilt auch für Kopien, die ohne Sicherungskarte gefertigt wurden.

Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Zweifel empfehlen wir, vor der Bestellung Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Warum wir trotzdem ohne Karte arbeiten können

Die meisten Schlüsseldienste sind auf Original-Herstellerrohlinge angewiesen, die nur gegen Sicherungskarte ausgegeben werden. Wir fertigen unsere Rohlinge selbst per CNC-Fräsung – dadurch sind wir bei vielen, aber nicht allen Schließsystemen unabhängig von dieser Ausgabebeschränkung. Mehr dazu unter Wie wir Schlüssel fertigen. Bei Schlüsseln mit aufgedruckter Codenummer ist teils nicht einmal eine Einsendung des Originals nötig, siehe Schlüssel nach Code.

Bei patentgeschützten Schließanlagen mit strikter Sicherungskarten-Pflicht bleiben wir bei unserer Prüfung konsequent: Ohne erkennbare Berechtigung fertigen wir keine Kopie – auch wenn es technisch möglich wäre.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter einen Schlüssel ohne Sicherungskarte nachmachen lassen?

Bei einfachen Schlüsseln ohne Schließanlage (z. B. ein einzelner Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel) ist das in der Regel unproblematisch, sollte dem Vermieter aber mitgeteilt werden. Gehört Ihr Schlüssel zu einer Schließanlage des Hauses, sollten Sie vorher Rücksprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung halten.

Warum verlangen andere Schlüsseldienste immer eine Sicherungskarte?

Weil sie Original-Rohlinge des jeweiligen Herstellers verwenden, und diese werden vertraglich nur gegen Vorlage der Sicherungskarte ausgegeben. Wir fräsen unsere Rohlinge selbst und sind bei vielen – aber nicht allen – Systemen nicht an diese Vorgabe gebunden.

Ist eine Nachfertigung ohne Sicherungskarte überhaupt legal?

Das kommt auf das jeweilige Schließsystem an. Bei offenen, nicht patentgeschützten Profilen ist es unproblematisch. Bei patentgeschützten Schließanlagen ist die Nachfertigung ohne Berechtigung des Eigentümers rechtlich riskant – wir fertigen solche Schlüssel daher nur, wenn eine klare Berechtigung erkennbar ist, und lehnen Anfragen ab, bei denen das nicht der Fall ist.